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Janet
Jackson:
Ein
nackter Busen und die abstürzenden
Verkaufszahlen
Sex sells? Von wegen! Dass sich
gemeinhin als sexuell ansprechend empfundene – und damit, so die
gängige Werbepsycholgische Generalthese, verkaufsfördernde
- entblößte weibliche Rundungen oberhalb der
Gürtellinie
auch als Verkaufshemmnis entpuppen können, diese schockierende
Erfahrung muss derzeit Janet Jackson machen. Nachdem Sangeskollege
Justin Timberlake während eines Halbzeitauftritts beim
diesjährigen Superbowl mit wohl einstudiertem Handgriff die
rechte Brust der Künstlerin freigelegt hatte, waren zunächst
nur die Wogen der reichlich bigotten öffentlichen amerikanischen
Empörung über sie hereingebrochen. Die Wogen türmten
sich schnell auf zur Sturmflut, die Schlagzeilen wurden fetter und
fetter und die allgegenwärtigen US-Moralapostel lauter und
lauter – eigentlich eine wundervolle Skandalangelegenheit, von der
Plattenfirmen-Buchhalter sonst nur feucht träumen können.
Doch in die Rechnung hat sich eine Unbekannte eingeschlichen: Die
US-Plattenkäufer machen plötzlich auf Unlust, verweigern
den Gang in den CD-Laden, auf der Strecke bleiben die Verkäufe
ihres neuen Albums 'Damita Jo'. Mögen die Einbußen im
Klingelbeutel schon schmerzhaft sein, es könnte noch schlimmer
kommen: Die Grammy-Veranstalter haben Janet Jackson bereits
ausgeladen, außerdem hat eine Frau aus dem US-Bundesstaat
Tennessee eine Schadensersatz-Klage gegen Janet Jackson, Justin
Timberlake, MTV, CBS und Viacom eingereicht. Der Class Act könnte
teuer werden. Terri Carlin, so der Name der Klägerin, sieht sich
als Vertreterin von Millionen von Amerikanern, die der Busen-Stunt um
ihr unschuldiges Fernsehvergnügen gebracht haben soll. Das
unzüchtige Fernsehereignis habe sie in ihrer Würde als Frau
beleidigt, sie und Millionen anderer Amerikaner äußerst
peinlich berührt, massiv verärgert, das Schamgefühl
verletzt und sie außerdem schwer verletzt. Worin genau die
schwere Verletzung bestanden hat, hat Frau Carlin noch nicht näher
erläutert, wohl aber schon einmal angedeutet, wie sie sich ein
angemessenes Schmerzensgeld für all das erlittene
Missvergnügen
vorstellt: „Es sollte das während der letzten drei Jahre vor
dem Vorfall erzielte Bruttoeinkommen der Beklagten nicht
überschreiten...“ Unglaublich, aber Amerika.
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