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Janet Jackson:
Ein nackter Busen und die abstürzenden Verkaufszahlen
Janet Jackson ein wenig züchtigerSex sells? Von wegen! Dass sich gemeinhin als sexuell ansprechend empfundene – und damit, so die gängige Werbepsycholgische Generalthese, verkaufsfördernde - entblößte weibliche Rundungen oberhalb der Gürtellinie auch als Verkaufshemmnis entpuppen können, diese schockierende Erfahrung muss derzeit Janet Jackson machen. Nachdem Sangeskollege Justin Timberlake während eines Halbzeitauftritts beim diesjährigen Superbowl mit wohl einstudiertem Handgriff die rechte Brust der Künstlerin freigelegt hatte, waren zunächst nur die Wogen der reichlich bigotten öffentlichen amerikanischen Empörung über sie hereingebrochen. Die Wogen türmten sich schnell auf zur Sturmflut, die Schlagzeilen wurden fetter und fetter und die allgegenwärtigen US-Moralapostel lauter und lauter – eigentlich eine wundervolle Skandalangelegenheit, von der Plattenfirmen-Buchhalter sonst nur feucht träumen können. Doch in die Rechnung hat sich eine Unbekannte eingeschlichen: Die US-Plattenkäufer machen plötzlich auf Unlust, verweigern den Gang in den CD-Laden, auf der Strecke bleiben die Verkäufe ihres neuen Albums 'Damita Jo'. Mögen die Einbußen im Klingelbeutel schon schmerzhaft sein, es könnte noch schlimmer kommen: Die Grammy-Veranstalter haben Janet Jackson bereits ausgeladen, außerdem hat eine Frau aus dem US-Bundesstaat Tennessee eine Schadensersatz-Klage gegen Janet Jackson, Justin Timberlake, MTV, CBS und Viacom eingereicht. Der Class Act könnte teuer werden. Terri Carlin, so der Name der Klägerin, sieht sich als Vertreterin von Millionen von Amerikanern, die der Busen-Stunt um ihr unschuldiges Fernsehvergnügen gebracht haben soll. Das unzüchtige Fernsehereignis habe sie in ihrer Würde als Frau beleidigt, sie und Millionen anderer Amerikaner äußerst peinlich berührt, massiv verärgert, das Schamgefühl verletzt und sie außerdem schwer verletzt. Worin genau die schwere Verletzung bestanden hat, hat Frau Carlin noch nicht näher erläutert, wohl aber schon einmal angedeutet, wie sie sich ein angemessenes Schmerzensgeld für all das erlittene Missvergnügen vorstellt: „Es sollte das während der letzten drei Jahre vor dem Vorfall erzielte Bruttoeinkommen der Beklagten nicht überschreiten...“ Unglaublich, aber Amerika.




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